Freitag, 26. Februar 2010

Aufseher soll Häftling misshandelt haben

Das Schleusentor der JVA Brackwede I in Bielefeld: "Wir nehmen die Anzeige sehr ernst"

Das Schleusentor der JVA Brackwede I in Bielefeld: 

Ein Häftling der JVA Bielefeld hat gegen einen Vollzugsbeamten Anzeige erstattet, weil dieser ihn geschlagen haben soll. Aus Angst vor Repressionen habe er den Vorfall erst nicht gemeldet.

Es werde ermittelt, teilte Staatsanwalt Christoph Mackel am Freitag mit und bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Westfälischen". Der Häftling der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I habe Mitte Januar Anzeige erstattet. Demnach soll der 44 Jahre alte Beamte ihn am 11. Dezember 2009 grundlos in den Nierenbereich geschlagen haben.

Der Häftling sei daraufhin gestürzt und kurzzeitig bewusstlos gewesen. Aus Angst vor Repressionen habe er den Vorfall erst eine Woche später gemeldet. Der Beschuldigte habe sich noch nicht geäußert, sagte Mackel. 

Er ist vorläufig suspendiert.
"Wir nehmen die Anzeige sehr ernst", sagte Anstaltsleiter Robert Dammann. Man habe umgehend reagiert. Der Häftling habe sich erst auf Nachfrage und eine Woche nach dem angeblichen Vorfall geäußert. Er sei an dem Freitag (18. Dezember 2009) dann umgehend ärztlich untersucht worden. Der JVA-Beamte sei an dem darauffolgenden Montag suspendiert worden.
Dem Zeitungsbericht zufolge sitzt der Häftling wegen Betrugs in der JVA. Wegen guter Führung genieße er Vollzugslockerungen. Der Anzeige zufolge sollte er mit zwei Mithäftlingen den Bereich der Beamten reinigen, als er von dem Vollzugsbeamten grundlos geschlagen wurde. Noch eine Woche später habe der Arzt erhebliche Blutergüsse in der Nierengegend festgestellt.
Es gebe immer wieder Anschuldigungen von Häftlingen, sagte Dammann. Seit seinem Amtsantritt vor acht Jahren habe es in der JVA aber weder eine Anklageerhebung noch eine rechtskräftige Verurteilung eines JVA-Bediensteten gegeben.
Das Justizministerium wollte sich nicht zu dem aktuellen Fall äußern. Derartige Taten würden nicht gesondert erfasst. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man nur "allgemein mitteilen, dass es sich bei den von Strafgerichten rechtskräftig entschiedenen Fällen, in denen Bedienstete des Justizvollzuges gegenüber Inhaftierten rechtswidrig körperliche Gewalt angewendet haben, um absolute Ausnahmen handelt".

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